
Hersteller-
Garantie
Durch ständige Kontrollen und den Einsatz neuester Fertigungsverfahren werden wir von FOCUS unserem eigenen Anspruch auf hohe Qualität, gute Verarbeitung, lange Lebensdauer sowie Verlässlichkeit gerecht. Deshalb können wir auf alle FOCUS Carbonrahmen und -gabeln sowie E-Bike- und S-Pedelec-Aluminiumrahmen eine verlängerte Hersteller-Garantie und Gewährleistung gewähren.
Hier kannst du dein Rad dafür registrieren:
Was sind Garantie, Gewähr und Verschleiss?
Was bedeutet Garantie?
Die Garantie ist eine freiwillige Selbstverpflichtung des Garantiegebers (Hersteller) für sein Produkt. Nicht zu verwechseln ist diese mit der gesetzlichen verankerten Mängelgewährleistung. Da die Garantie eine freiwillige Leistung ist, hat der Hersteller Gestaltungsfreiheit. Dadurch kann sie von Hersteller zu Hersteller variieren. In den nächsten Abschnitten findest du unsere Garantiebestimmungen
Was sind Verschleißteile?
Eine Sonderstellung der Gewährleistung entsteht bei Verschleißteilen. Die gesetzliche Gewährleistung entspricht nicht einer Haltbarkeitsgarantie! Handelt es sich um normalen Verschleiß, treffen den Verkäufer insoweit keine Gewährleistungspflichten.
Denn Verschleißteile fallen nicht unter die Gewährleistung, wenn sie durch Nutzung beeinträchtigt sind. Normaler Verschleiß zeichnet sich dadurch aus, dass ein Teil defekt wird, der Defekt aber für das Alter und die Laufleistung der Sache typisch ist.
Dabei werden insbesondere folgende Teile als Verschleißteile betrachtet:
Akkus, Bremsscheiben, Bremsbeläge, Buchsen, Dichtungen und Lager in Fahrwerksteilen (Gabel, Dämpfer), Felgen (bei Felgenbremsen), Griffe, Innenlager, Ketten, Kettenblätter, Lagersätze bei vollgefederten Rahmen, Nabenlager, Reifen, Ritzel, Steuersätze, Seilzüge, Sättel, absenkbare Sattelstützen und einiges mehr.
Was bedeutet Mängelgewährleistung?
Die gesetzliche Definition eines Sachmangels legt fest, wann und unter welchen Umständen ein Defekt der Kaufsache vorliegt und Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können. Ein Sachmangel ist im Regelfall so gravierend, dass das Produkt nicht einsatzfähig ist. Als Folge daraus resultiert eine Reklamation direkt beim Verkäufer.
Das Deutsche Gewährleistungsrecht regelt die Art der Ansprüche, die du als Käufer gegenüber dem Händler hast. Prinzipiell besteht immer ein Recht auf Nacherfüllung, was bedeutet, dass der Händler die Möglichkeit haben muss, den Mangel zu beheben. Dazu ist der Käufer verpflichtet, die Kaufsache zum Zweck der Nacherfüllung (zum Beispiel Reparatur) dem Verkäufer/Hersteller zur Verfügung zu stellen.
Grundsätzlich hast du als Käufer einen Gewährleistungsanspruch von 24 Monaten ab Übergabe der Kaufsache. In den ersten 12 Monaten liegt dabei die Beweislast eines Sachmangels beim Hersteller/Händler. Das bedeutet, dass er nachweisen muss, dass das Produkt am Tage des Verkaufs vollkommen in Ordnung war. Nach Ablauf der ersten 12 Monaten musst du als Kunde beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestand. Zudem muss eine nachvollziehbare Begründung geliefert werden, warum so lange mit der Reklamation gewartet wurde.
Garantiebestimmungen für Carbonrahmen und -gabeln
Seit Modelljahr 2013 bietet wir die Erweiterung des bereits umfangreichen Garantieprogramms für alle FOCUS Carbonrahmen und -gabeln auf sechs Jahre an:
Sollten innerhalb der 6-jährigen Garantieleistung an Deinem Carbonrahmen oder – bei einem Rennrad – der entsprechenden Carbongabel Material- oder Verarbeitungsfehler auftreten, wende dich bitte an deinen FOCUS Fachhändler. Die Garantie gilt nur für den ersten (1.) Eigentümer und kann nicht übertragen werden. Wenn das Rad für den Verleih genutzt wurde, gilt diese Garantie nicht.
Die Garantieabwicklung erfolgt über den FOCUS Fachhandel. Du erhältst von diesem einen neuen Rahmen bzw. eine neue Gabel; der Umbau erfolgt durch den Fachhändler.
Bei einer Reparatur oder Ersatzlieferung verlängert sich die Garantiezeit nicht.
Für Lackierungen von FOCUS Carbonrahmen besteht die 2-jährige Gewährleistung. Schäden an Lack, die nach der Übergabe durch den Fachhändler auftreten, fallen nicht unter die Garantiebedingungen. Sollte das Rad im Verleih eingesetzt worden sein, gilt die Garantie nicht. Ausbleichen und andere Schäden, die auf die übermäßige Exposition durch UV-Licht oder andere Witterungseinflüsse zurückzuführen sind, sind dabei von der Garantie ausgeschlossen.
Falls innerhalb des 6-jährigen Garantiezeitraumes das Modell nicht mehr im Produktportfolio steht, erhältst Du ein adäquates Ersatzmodell aus der bestehenden Produktrange (Farbe und Dekor können von dem Originalmodell abweichen).
Bitte gebe in dem Formular auch die Seriennummer an. Du findest die neunstellige Ziffernfolge an der Unterseite des Tretlagers über der Artikelnummer und erkennst sie an den Buchstaben „sn“. Die Artikelnummer beginnt mit „pn“. Die Modellbezeichnungen sind als Dekore auf dem Rahmen angebracht.
Zur Aktivierung der 6-jährigen Carbonrahmen und -gabelgarantie registriere dein Modell online innerhalb von acht Wochen nach dem Kaufdatum (vollständig mit allen Angaben). Wir senden dir anschließend eine Bestätigungsmail zu. Diese legst du bitte immer der Reklamation bei.
Garantiebestimmungen für E-bike und S-Pedelec Aluminium-Rahmen
Wir bieten dir die Erweiterung unseres umfangreichen Garantieprogramms für alle E-Bike- und S-Pedelec-Aluminium Rahmen auf zehn Jahre an:
Sollten innerhalb der 10-jährigen Garantieleistung am Rahmen Material- oder Verarbeitungsfehler auftreten, die zu Riss oder Bruch führen, wende dich bitte an deinen Vertrags-Fachhändler. Die Garantie gilt nur für den ersten (1.) Eigentümer und kann nicht übertragen werden. Wenn das Rad für den Verleih genutzt wurde, gilt diese Garantie nicht.
Die Garantieabwicklung erfolgt ausschließlich über deinen Fachhändler. Du erhältst von deinem Fachhändler einen neuen Rahmen; der Umbau erfolgt durch den Fachhändler.
Verschleiß, Abnutzungserscheinungen und Alterung im üblichen Umfang sind von der Garantie ausgeschlossen, ebenso Schäden oder Fehler an Lackierungen an E-Bike-Rahmen. Schäden am Lack, die nach der Übergabe durch den Fachhändler entstehen, fallen nicht unter die Garantiebedingungen und auch nicht unter die Haftung für Sachmängel. Sollte das Rad im Verleih eingesetzt worden sein, gilt die Garantie nicht. Ausbleichen und andere Schäden, die auf die übermäßige Exposition durch UV-Licht oder andere Witterungseinflüsse zurückzuführen sind, sind dabei von der Garantie ausgeschlossen.
Es müssen die vorgegebenen Inspektionen von einem autorisierten Fachhändler durchgeführt und im Service-Heft vermerkt worden sein.
Falls innerhalb des 10-jährigen Garantiezeitraumes das Modell nicht mehr im Produktportfolio steht, erhältst du ein adäquates Ersatzmodell aus der bestehenden Produktpalette (Farbe und Dekor können von dem Originalmodell abweichen).
Bitte gebe in dem Formular auch die Seriennummer an. Du findest die neunstellige Ziffernfolge an der Unterseite des Tretlagers über der Artikelnummer und erkennst sie an den Buchstaben „sn“. Die Artikelnummer beginnt mit „pn“. Die Modellbezeichnungen sind als Dekore auf dem Rahmen angebracht.
Zur Aktivierung der 10-jährigen Rahmengarantie registriere dein Modell online innerhalb von acht Wochen nach dem Kaufdatum (vollständig mit allen Angaben). Wir senden dir anschließend eine Bestätigungsmail zu. Diese legst du bitte immer der Reklamation bei.
Hinweise
Gesetzliche Ansprüche wegen Sachmängeln gegen den Verkäufer bleiben von dieser Garantie unberührt. Das bedeutet: Sollte das Fahrrad einen Mangel haben, der bereits bei Gefahrenübergang vorhanden war (der Gefahrenübergang findet mit der Übergabe des Rades an den Käufer nach dem Kaufabschluss statt), so kann dieser diesen Mangel binnen 2 Jahren ab diesem Zeitpunkt gegenüber dem Verkäufer geltend machen.
Wir bitten zu beachten, dass hier – wie bei der Garantie – Verschleiß, Abnutzungserscheinungen und Alterung im üblichen Umfang keinen Sachmangel darstellen, sondern nur anfängliche, bei Gefahrenübergang vorhandene Mängel, gleich ob erkennbar oder noch verborgen.
Ab 2023 werden Bikes ab Werk nur noch mit einer Seriennummer (SN) ausgeliefert. Diese befindet sich auf einem Aufkleber am Fahrrad. Um eine eindeutige Zuordnung zu gewährleisten, ist es daher sinnvoll, zusätzlich zur Seriennummer auch noch die eingestanzte Rahmennummer mit anzugeben.
Garantie und Crash Replacement gelten nur für Erstbesitzer:innen von FOCUS Kompletträdern. Das gilt nur für Neuräder. Einzeln gekaufte Rahmen oder durch Crash Replacement erworbene Teile sind von der Garantie und erneutem Crash Replacement ausgeschlossen.
Zudem solltest Du folgendes beachten: Leider übernehmen wir die Gewährleistung nur in Ländern, in denen wir unsere Bikes direkt vertreiben. Bitte wende dich für mehr Informationen zu Gewährleistung und Garantie in deinem Land an den jeweiligen Importeur oder an einen Fachhändler in deiner Nähe. Diesen findest du in unserer Händlersuche.